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1) k.U.e = Keine Untersuchung erforderlich, da bei der gesetzlich vorgeschriebenen Volluntersuchung (5-jährlich) keine Pestizide nachgewiesen werden konnten.
2) lt. Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, BGBI. II Nr. 304/2001 bleiben Überschreitungen bis zu 750 mg/l Sulfat außer Betracht, sofern der dem Calcium äquivalente Gehalt des Sulfates 250 mg/l nicht übersteigt.
3) u.BG - unter der Bestimmungsgrenze, Pestizide im untersuchten Umfang nicht bestimmbar.
4) wird jährlich bekanntgegeben, Untersuchung vom 4. Quartal
Die Werte für Eisen und Mangan liegen unter der zulässigen Höchstkonzentration. Die Ergebnisse der erweiterten chemischen Untersuchung (5-jährlich) zeigten keine Belastungen der untersuchten abgegebenen Wässer auf. Der vollständige Untersuchungsbefund liegt bei Evn Wasser, der Sanitätsbehörde des Landes Niederösterreich (Abteilung Umwelthygiene) und der Gesundheitsbehörde der Bezirkshauptmannschaft auf.
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