Was gibt es Neues in Paudorf?

Bauen und Wohnen

Immer wieder treten Fragen zu Neu-, Zu-, Umbauten oder anderen Bauvorhaben auf. Daher möchten wir die wichtigsten Punkte für Ihr mögliches Bauvorhaben zusammenfassen. 

Erkundigen Sie sich zeitgerecht, ob es sich in Ihrem Fall um ein bewilligungspflichtiges (§14 NÖBO), anzeigepflichtiges (§15 NÖBO), möglicherweise anzeigepflichtiges (§16 NÖBO) oder um ein bewilligungs- und anzeigefreies (§ 17 NÖBO) Bauvorhaben handelt.

Liste der häufigsten Bauvorhaben


Flächenwidmungsplan 1

Flächenwidmungsplan 2


Teilbebauungsplan Hörfarth

Teilbebauungsplan Krustetten

Teilbebauungsplan Lissensiedlung Paudorf

Teilbebauungsplan Eichberggasse Paudorf

Teilbebauungsplan Höbenbach


Ansprechperson:

Bauamt - Ing. Oliver Kniewallner

Tel.: +43 (0) 2736/6575-19

E-Mail: bauamt@paudorf.at