Immer wieder treten Fragen zu Neu-, Zu-, Umbauten oder anderen Bauvorhaben auf. Daher möchten wir die wichtigsten Punkte für Ihr mögliches Bauvorhaben zusammenfassen. Erkundigen Sie sich zeitgerecht, ob es sich in Ihrem Fall um ein bewilligungspflichtiges (§14 NÖBO), anzeigepflichtiges (§15 NÖBO), möglicherweise anzeigepflichtiges (§16 NÖBO) oder um ein bewilligungs- und anzeigefreies (§ 17 NÖBO) Bauvorhaben handelt.
Liste der häufigsten Bauvorhaben
Flächenwidmungsplan 1 Flächenwidmungsplan 2
Teilbebauungsplan Hörfarth Teilbebauungsplan Krustetten Teilbebauungsplan Lissensiedlung Paudorf Teilbebauungsplan Eichberggasse Paudorf Teilbebauungsplan Höbenbach
Ansprechperson: Bauamt - Ing. Oliver Kniewallner Tel.: +43 (0) 2736/6575-19 E-Mail: bauamt@paudorf.at
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