Was gibt es Neues in Paudorf?

Hilfe bei Katastrophenschäden

FF Paudorf

Wie bekommen Sie eine Beihilfe?

Melden Sie die Schäden sofort am Gemeindeamt Paudorf (Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer des Eigentümers, Schadensort, Schadensbeschreibung, Fotos der Schäden, Sonstiges) schriftlich per Mail an gemeinde@paudorf.at

Die Gemeinden werden die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen. Bitte geben Sie der Gemeinde Paudorf unbedingt Ihre Telefonnummer bekannt, damit wir Sie jederzeit kontaktieren können.

Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission und vereinbart mit Ihnen einen Termin am Schadensort für die Schadensaufnahme mit dem zuständigen Sachverständigen. Im Zuge der Schadensaufnahme wird ein Schadenserhebungsprotokoll erstellt. 

Bei Schäden durch Hochwasser an Wohngebäuden und Nebengebäuden erfolgt eine Bewertung nach den von der NÖ Baudirektion festgelegten Richtwerten. Diese gelten auch für die Zentralheizungen und Außenanlagen einschließlich Inventar.

Geben Sie der Schadenskommission unbedingt bekannt, ob Sie eine Versicherung haben und die Höhe der Leistung der Versicherung. Die Höhe der Auszahlung der Versicherung können Sie auch nachmelden.

Die Gemeinde übermittelt die Daten bzw. Schadenserhebungsprotokolle an das Land Niederösterreich, Abteilung Landwirtschaftsförderung. Dort wird die anerkannte Gesamtschadenssumme ermittelt. Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der anerkannten Schadenssumme abzüglich einer allfälligen Versicherungsleistung.

Die Beihilfe beträgt bis zu 20 % der anerkannten Gesamtschadenssumme.

In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann – nach eingehender Prüfung des Schadensfalls – abweichend von den in dieser Richtlinie festgelegten Beihilfesätzen bei einem unverhältnismäßig hohen Schadensausmaß, einem geringen Einkommen oder sonstiger außerordentlicher Belastungen (z.B. chronischer Krankheit, Behinderung, besondere Sorgepflichten) sowie im Fall einer Existenzgefährdung eine höhere Beihilfe gewährt werden. Voraussetzung für die Einzelfallprüfung ist ein begründeter Antrag der Geschädigten oder des Geschädigten sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.

Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt direkt auf das von Ihnen bei der Schadenserhebung angegebene Girokonto.