Was gibt es Neues in Paudorf?

Achtung!Abgelaufen: 18.05.2020

Jagdpacht

Veröffentlichungsdatum28.04.2020Lesedauer1 Minute
Jagdpacht Paudorf

K U N D M A C H U N G


über die Auflegung des Jagdpachtverteilungsplanes und Auszahlung des Jagdpachtschillings.


Der Jagdpacht für die Genossenschaften Paudorf, Höbenbach, Krustetten und Tiefenfucha wurden am 09.12., 02.12. und 17.12., 04.12., sowie am 21.11.2019 bei der Gemeindekasse erlegt.

Gemäß § 37 Abs. 3 NO Jagdgesetz 1974, LGBI. 6500, in der derzeit geltenden Fassung, liegen die Jagdpachtverteilungspläne in der Zeit


vom 4. Mai 2020 bis 18. Mai 2020


während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 4.5.2020 bis 18.5.2020 einzubringen.


Die erste allgemeine Auszahlung der Anteile findet ab Dienstag, den 19. Mai 2020 innerhalb von sechs Monaten, somit 


von 19. Mai 2020 bis 19. November 2020


während der Amtsstunden im Gemeindeamt Paudorf statt.

Die Höhe des Bagatellbetrages für die Auszahlung des Pachtschillings beträgt € 15,00. Beträge die über der Bagatellgrenze liegen können nach schriftlicher Bekanntgabe der Bankverbindung auch überwiesen werden. Für Überweisungen werden Bearbeitungs- und Überweisungsspesen von € 2,00 vom Anteil abgezogen.


Die nicht abgeholten Beträge der Genossenschaften Höbenbach und Tiefenfucha werden im Jahr 2020 zur Summe des Jagdpachtauszahlungsbetrages dazugerechnet. Die nicht abgeholten Beträge der Genossenschaften Paudorf und Krustetten werden dem Kulturenschutzverein zur Hagelabwehr zukommen.


Die Obmänner der Jagdausschüsse:

Rauscher Josef e.h. (Obm. Paudorf)

Fink Heinz e.h. (Obm. Höbenbach)                                                  

Geppel Johann e.h. (Obm. Krustetten)                                                   Der Bürgermeister

Tiefenböck Hermann e.h. (Obm. Tiefenfucha)                                      Martin Rennhofer