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NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026

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Die Niederösterreichische Landesregierung unterstützt sozial bedürftige Personen auch heuer wieder mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss von € 150,- für die Heizperiode 2025/2026.

Antragszeitraum:
22. Oktober 2025 bis 31. März 2026 (einlangend bei der Gemeinde)

Wo beantragen?
Beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes.

Die Gemeinde prüft den Antrag, die Auszahlung erfolgt durch das Land NÖ.

Wichtige Hinweise:

Alle Einkommensgrenzen und Details finden Sie in den Richtlinien auf der Website des Landes NÖ: www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss

Lehrlingsentschädigungen gelten nicht mehr als anrechenfrei.

Selbstständige können den Zuschuss nur dann beantragen, wenn ihr Jahresumsatz im Vorjahr höchstens € 55.000,-- betragen hat.

Hier finden Sie die Formulare zum Herunterladen:

Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026
Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2025/2026NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026 Richtlinie inkl. DSGVO